Tel. 03371-406552
Mail: info@gesunderbetrieb.com

ARBEITGEBER-PROFIL

Auf Basis dieses Dokumentes führen wir eine individuelle Machbarkeitsanalyse zu den von Ihnen gesuchten Fachkräften durch. Weiterhin dient es der Anwerbung geeigneter Kandidaten, welche sich gerne über Ihr Unternehmen und das potenzielle neue Arbeitsumfeld informieren möchten.

Wir haben Interesse an folgenden zubuchbaren Optionen (unverbindlich):

A1 = Basispaket des Dienstleisters

A2 = Auf Wunsch organisiert der Dienstleister für Arbeitgeber das persönliche Kennenlernen der Bewerber im Quellland.

A3 = Der Dienstleister unterstützt Arbeitgeber dabei praktische Assessments im Quellland zu organisieren und durchzuführen. Dies kann zum Beispiel im handwerklichen Bereich sinnvoll sein und sorgt dafür, dass man die fachlichen Eigenschaften der Fachkräfte noch besser einschätzen kann.

A4 = Gemäß dem Standard wird der deutsche Arbeitsvertrag ins Englische übersetzt. Für ein noch besseres Verständnis gibt es jedoch die Möglichkeit den Arbeitsvertrag in Quelllandsprache übersetzen zu lassen.

A5 = Die Fachkräfte werden nach Vorgaben des Arbeitgebers auf ihren zukünftigen Arbeitseinsatz vorbereitet und fachlich geschult.

A6 = Durch die Sprachschulung auf B2 unterstützen Arbeitgeber ihre neuen Fachkräfte beim Abbau von sprachlichen Hürden im Beruf und Privatleben.

A7 = Das beschleunigte Fachkräfteverfahren dauert in der Regel ca. 3-4 Monate. Im Gegensatz dazu beträgt die Dauer des üblichen Visumsverfahrens bis zu 8 Monate. Die Behördenkosten für das beschleunigte Verfahren liegen bei 411 EUR je Fachkraft.

A8 = Der Dienstleister übernimmt die Suche einer vorübergehenden Unterkunft, sodass die Fachkräfte in Ruhe ankommen und sich dann nach einer langfristigen Wohnung umsehen können.

A9 = Der Arbeitgeber kann seine neuen Fachkräfte finanziell entlasten, indem er sich dafür ausspricht die Reisekosten (anteilig) übernimmt.

A10 = Gemäß Gesetz werden berufliche Weiterbildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen gefördert und die Kosten teilweise oder vollständig übernommen. Dies ist für die notwendige Teil- bzw. Nachqualifizierung der Fachkräfte relevant. Auf Wunsch übernimmt der Dienstleister für den Arbeitgeber die Beantragung der Förderung.