Du bist Mittelständler? Mach es wie die Konzerne.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Entspand, professionell & individuell


Was genau ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Seit 2013 ist jede Firma gesetzlich verpflichtet(§ ArbSchG) ab dem 1. Mitarbeitenden einepsychische Gefährdungsbeurteilung (PG) durchzuführen. Mit unserermitarbeiterzentrierten Analyse entdecken wirgemeinsam mit Ihrem Team, wo psychischeBelastungen entstehen – und sorgen für nachhaltige Lösungen. Schnell, unkompliziertund flexibel in Ihrem Rhythmus!
Die Vorteile:
- Erfassung des Ist‑Zustands per Umfrage(analog & digital)
- Analysen & passgenauer Maßnahmenplan
- Begleitung bei Umsetzung & Effektprüfung
- Datenschutzkonforme, rechtssichereDokumentation
- Bundesweite Betreuung
Warum lohnt sich eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Psychische Belastungen sind laut Statistik mittlerweile Hauptgrund für Krankmeldungen und Frühverrentungen: rund 22 % aller Fehltage. Diese entstehen u. a. durch Stress, Lärm, schlechte Work‑Life‑Balance oder ein belastendes Betriebsklima.
Welche Risiken bestehen bei Nichtdurchführung?
- Längere Fehlzeiten (Ø 42 Tage pro Jahr!)
- Bußgeld & Schadenersatz
- Regressforderungen durch Krankenkassen
- Nachteilige Auswirkungen bei arbeitsgerichtlichen Verfahren


Psychische Erkrankungen treffen viele – und kosten viel
Im Jahr 2024 führten psychische Erkrankungen im Schnitt zu 33 Krankheitstagen pro Mitarbeiter – bei einem durchschnittlichen Ausfallgeld von 250 €/Tag summiert sich das schnell auf ca. 8000 € Verlust pro Angestelltem. Hinzu kommen Kosten für Neueinstellungen und entgangene Aufträge.
5 starke Gründe für externe Begleitung
- Langjährige Erfahrung – seit über 17 Jahren deutschlandweit aktiv
- Bewährte Routine – über 350 Gefährdungsanalysenjährlich
- Effizient & schonend – nur ~15 Minuten pro Mitarbeiter
- Durchführung online oder vor Ort
- Rechtlich ganz sicher – gesetzeskonform & vollständig
- Festpreis-Garantie – komplette Analyse ab 600 € netto

Unser Ablauf – transparent & klar
1. Online-Befragung (anonym, ca. 15 Min.):
Wir konzipieren eine anonyme Mitarbeiterbefragungzu Belastungsfaktoren – digital oder analog.
2.Datenanalyse & Bericht:
Wir werten anonymisiert aus und bieten einenverständlichen Ergebnisbericht – nach Team oder Standortgegliedert
3. Gemeinsames Auswertungsgespräch:
Wir besprechen die Hauptbelastungen, diskutierenmögliche Maßnahmen und planen konkrete Schritte zurUmsetzung
4. Individueller Abschlussbericht:
Ihr erhaltet einen umfassenden Bericht mitErgebnissen und klaren Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch begleiten wir euch auch mit Folgeveranstaltungen zurFortschrittskontrolle.
Anfrage für eine psychische Gefährdungsanalyse

Yvonne Brademann & Mark Meltendorf
(Inhaber vom Feel Good Gesunden Betrieb UG)
Kontaktdaten
Feel Good Gesunder Betrieb UG (haftungsbeschränkt)
Forststraße 18; 14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 406552
E-Mail: [email protected]
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Psychische Gefährdungsbeurteilung
Welche Ziele hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung ?
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die Arbeit so zu gestalten, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt. Damit werden die Beschäftigten unter anderem vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Psychische Belastungen stellen – neben anderen Faktoren – eine Hauptgefährdungsquelle bei der Arbeit dar. Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden bestehende Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und es werden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Reduzierung abgeleitet.
Wer ist für die Umsetzung der Psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht des Arbeitsgebers verankert, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Damit ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er kann für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung fachkundige Personen beauftragen (z.B. Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit, Betriebsärzte, externe Dienstleister) (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Betriebliche Interessen-vertretungen besitzen im Prozess der Psychische Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte
Welche psychischen Belastungsfaktoren sind Teil der Gefährdungsbeurteilung?
Die GDA hat eine – nicht abschließende Liste – von Merkmalsbereichen und Belastungsfak-toren zusammengestellt, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von Be-deutung sind (GDA 2017c: 17ff.). Die Auswahl der zu beurteilenden Gefährdungen hängt von den konkreten Tätigkeitsanforderungen in den verschiedenen Bereichen eines Betriebs ab. Branchen- und tätigkeitsübergreifend sind bei der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die folgenden „Schlüsselfaktoren“ zu berücksichtigen: • Arbeitsintensität • Arbeitszeit • Handlungsspielraum • Soziale Beziehungen (insbesondere zu Vorgesetzten) • Arbeitsumgebungsbedingungen (insbesondere Lärmbelastung) Neben diesen generell zu berücksichtigenden Schlüsselfaktoren benennt die GDA eine Reihe weiterer Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lung von Bedeutung sind. Dazu gehören weitere Merkmale des Arbeitsinhalts bzw. der Ar-beitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum, Informationsangebot, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme), der Arbeitsorganisation (z.B. hinsichtlich der Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten) oder neue Flexibilitätsanforderungen, die z.B. durch mobiles Arbeiten, zeitliche Flexibilitätsanforderungen und die Entgrenzung von Ar-beit und Privatleben entstehen. Der Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, „dass alle Gefährdungen bei der Arbeit an-gemessen in die Betrachtung einfließen“ (Faber/Satzer 2014: 29). Es geht somit um eine „ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ die alle potenziellen Gefährdungsfaktoren und ihre möglichen Wechselwirkungen betrachtet. Die Auswahl der Themen und des Erhebungsinstru-ments müssen den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Der ganzheitliche Anspruch unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und beteiligungsorientierten Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Quelle: Verdi Gefährdungsbeurteilung.de