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Psychische Gefährdungsbeurteilung

 

Entspand, professionell & individuell

 

Was genau ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Seit 2013 ist jede Firma gesetzlich verpflichtet(§ ArbSchG) ab dem 1. Mitarbeitenden einepsychische Gefährdungsbeurteilung (PG) durchzuführen. Mit unserermitarbeiterzentrierten Analyse entdecken wirgemeinsam mit Ihrem Team, wo psychischeBelastungen entstehen – und sorgen für nachhaltige Lösungen. Schnell, unkompliziertund flexibel in Ihrem Rhythmus!

Die Vorteile:

  • Erfassung des Ist‑Zustands per Umfrage(analog & digital)
  • Analysen & passgenauer Maßnahmenplan
  • Begleitung bei Umsetzung & Effektprüfung
  • Datenschutzkonforme, rechtssichereDokumentation
  • Bundesweite Betreuung

Warum lohnt sich eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Psychische Belastungen sind laut Statistik mittlerweile Hauptgrund für Krankmeldungen und Frühverrentungen: rund 22 % aller Fehltage. Diese entstehen u. a. durch Stress, Lärm, schlechte Work‑Life‑Balance oder ein belastendes Betriebsklima.

Welche Risiken bestehen bei Nichtdurchführung?

  • Längere Fehlzeiten (Ø 42 Tage pro Jahr!)
  • Bußgeld & Schadenersatz
  • Regressforderungen durch Krankenkassen
  • Nachteilige Auswirkungen bei arbeitsgerichtlichen Verfahren

Psychische Erkrankungen treffen viele – und kosten viel

Im Jahr 2024 führten psychische Erkrankungen im Schnitt zu 33 Krankheitstagen pro Mitarbeiter – bei einem durchschnittlichen Ausfallgeld von 250 €/Tag summiert sich das schnell auf ca. 8000 € Verlust pro Angestelltem. Hinzu kommen Kosten für Neueinstellungen und entgangene Aufträge. 

5 starke Gründe für externe Begleitung

  •      Langjährige Erfahrungseit über 17 Jahren deutschlandweit aktiv
  •      Bewährte Routine – über 350 Gefährdungsanalysenjährlich
  •      Effizient & schonendnur ~15 Minuten pro Mitarbeiter
  •      Durchführung online oder vor Ort 
  •      Rechtlich ganz sichergesetzeskonform & vollständig
  •      Festpreis-Garantiekomplette Analyse ab 600 € netto

Unser Ablauf – transparent & klar 

1. Online-Befragung (anonym, ca. 15 Min.):
Wir konzipieren eine anonyme Mitarbeiterbefragungzu Belastungsfaktoren – digital oder analog.

2.Datenanalyse & Bericht:
Wir werten anonymisiert aus und bieten einenverständlichen Ergebnisberichtnach Team oder Standortgegliedert

3. Gemeinsames Auswertungsgespräch:
Wir besprechen die Hauptbelastungen, diskutierenmögliche Maßnahmen und planen konkrete Schritte zurUmsetzung

4. Individueller Abschlussbericht:
Ihr erhaltet einen umfassenden Bericht mitErgebnissen und klaren Handlungsempfehlungen. Auf Wunsch begleiten wir euch auch mit Folgeveranstaltungen zurFortschrittskontrolle.

Anfrage für eine psychische Gefährdungsanalyse

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(Inhaber vom Feel Good Gesunden Betrieb UG)

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Psychische Gefährdungsbeurteilung

 

Welche Ziele hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung ?

Die  Psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu,  die  Arbeit  so  zu  gestalten, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt. Damit werden die Beschäftigten unter anderem vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Psychische  Belastungen  stellen  –  neben  anderen  Faktoren  –  eine  Hauptgefährdungsquelle  bei der  Arbeit  dar.  Mit  der  Gefährdungsbeurteilung  psychischer  Belastung  werden  bestehende Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und es werden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Reduzierung abgeleitet.

Wer ist für die Umsetzung der Psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht des Arbeitsgebers verankert, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Damit ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er kann für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung  fachkundige  Personen  beauftragen  (z.B.  Fachkräfte  für  Arbeitssi-cherheit, Betriebsärzte, externe Dienstleister) (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Betriebliche Interessen-vertretungen besitzen im Prozess der Psychische Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte

 

Welche psychischen Belastungsfaktoren sind Teil der Gefährdungsbeurteilung?

Die GDA hat eine – nicht abschließende Liste – von Merkmalsbereichen und Belastungsfak-toren zusammengestellt, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von Be-deutung sind (GDA 2017c: 17ff.). Die Auswahl der zu beurteilenden Gefährdungen hängt von den  konkreten  Tätigkeitsanforderungen  in  den  verschiedenen  Bereichen  eines  Betriebs  ab. Branchen- und tätigkeitsübergreifend sind bei der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die folgenden „Schlüsselfaktoren“ zu berücksichtigen: • Arbeitsintensität • Arbeitszeit • Handlungsspielraum • Soziale Beziehungen (insbesondere zu Vorgesetzten) • Arbeitsumgebungsbedingungen (insbesondere Lärmbelastung) Neben diesen generell zu berücksichtigenden Schlüsselfaktoren benennt die GDA eine Reihe weiterer Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lung  von  Bedeutung  sind.  Dazu  gehören  weitere  Merkmale  des  Arbeitsinhalts  bzw.  der  Ar-beitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum, Informationsangebot, Qualifikation,  emotionale  Inanspruchnahme),  der  Arbeitsorganisation  (z.B.  hinsichtlich  der Kommunikations-  und  Kooperationsmöglichkeiten)  oder  neue  Flexibilitätsanforderungen,  die z.B. durch mobiles Arbeiten, zeitliche Flexibilitätsanforderungen und die Entgrenzung von Ar-beit und Privatleben entstehen. Der Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, „dass alle Gefährdungen bei der Arbeit an-gemessen  in  die  Betrachtung  einfließen“  (Faber/Satzer  2014:  29).  Es  geht  somit  um  eine „ganzheitliche  Gefährdungsbeurteilung“  die  alle  potenziellen  Gefährdungsfaktoren  und  ihre möglichen Wechselwirkungen betrachtet. Die Auswahl der Themen und des Erhebungsinstru-ments  müssen  den  betrieblichen  Gegebenheiten  entsprechen.  Der  ganzheitliche  Anspruch unterstreicht  die  Bedeutung  einer  sorgfältigen  und beteiligungsorientierten  Planung  und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Quelle: Verdi Gefährdungsbeurteilung.de