Psychische Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 verpflichtend ab dem ersten Angestellten. Mit unserer umfassenden Analyse identifizieren wir gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern das Belastungsrisiko im Unternehmen und leiten entsprechende Maßnahmen ab. Schnell, einfach, 100 % flexibel
Ihre Vorteile im Überblick:
- IST Zustand ermitteln durch Mitarbeiterbefragung (analog und digital)
- Auswerten der Ergebnisse & Erstellung eines Maßnahmenplanes
- Umsetzung & Wirksamkeitsprüfung
- rechtssichere Dokumentation / hoher Datenschutz
- Deutschlandweite Abdeckung mit 24/7 Service
Warum brauche ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Häufigster Grund für krankheitsbedingte Fehltage & Frühverrentung ist mittlerweile die Zunahme psychischer Belastungen (22 % aller Erkrankungen). Darunter versteht man alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Arbeitnehmer einwirken und psychisch belasten. Dies kann z. B. Stress, schlechtes Zeitmanagement, Lärm, Über- / Unterforderung oder das Betriebsklima sein.
Um einen weiteren Anstieg zu vermeiden, sind Unternehmen seitdem 01.10.2013 verpflichtet, ab dem ersten Angestellten, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in welcher die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter aufgelistet sind (vgl. § ArbSchG, Ziffer 5 & 6). Zudem hat der Gesetzgeber den psychischen Aspekt im Arbeitsschutz mit aufgenommen.
Konsequenzen bei Nichtausführung:
- Längerfristiger Ausfall der Angestellten (durchschnittlich 42 Tage/Jahr)
- Schadensersatzklagen durch Arbeitsschutz, Genossenschaft oder Angestellten
- Regressforderung von Leistungsträgern (Die Krankenkasse kann Ihnen die Kosten der Behandlung in Rechnung stellen)
- Nachteile bei Arbeitsgerichtsprozessen
Auswirkungen psychischer Erkrankungen
Im Jahr 2016 leiden bereits über 19 % der Arbeitnehmer an psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout! Tendenz steigend. Das sind 80 Millionen Krankheitstage.
2017 stieg diese Zahl auf 20,3 % und verursachte damit Kosten von über 30 Milliarden Euro. Bis 2020 ist diese Zahl auf knapp 22 % angestiegen und damit der zweithäufigste Grund für Krankschreibungen.
Leidet ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen unter dieser Krankheit, ist dies mit erheblichen Mehrkosten und Aufwand verbunden. 2020 lag die durchschnittliche Fehlzeit bei 42 Tagen! Dies bedeute für ein Unternehmen, bei 400,– € Ausfallgeld pro Tag, einen Schaden von 8800,– €/Jahr.
Nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen Belastungen der verbindlichen Mitarbeit und die nicht erfüllten Aufträge, weil das Fachpersonal fehlt.
Meistens müssen bei dauerhaften Ausfällen, Stellen neu besetzt werden, was einen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet.

Sophie Beelitz
(Expertin für psychische Gefährdungsbeurteilungen)
Kontaktdaten:
Tel. 03371 406552
Mail. [email protected]
5 gute Gründe für eine externe Psychische Gefährdungsbeurteilung
Erfahrung
seit über 17 Jahren deutschlandweit am Markt
Routine
mehr als 350 Analysen im Jahr durch unsere Fachberater
schnelle Hilfe
geringer Zeitaufwand, 15 min/Mitarbeiter, persönlich oder digital
rechtssicher
die gesetzlichen Anforderungen zu 100% erfüllt
Festpreis garantie
Für 600,- € (netto) kümmern wir uns um die komplette Analyse
Was wir machen ….
1. Anonyme Online-Umfrage für alle Mitarbeiter
- Wir erstellen eine Umfrage, die Fragen zu verschiedenen Aspekten des Arbeitsplatzes und des psychischen Wohlbefindens umfasst.
- Die Umfrage (online) ist anonym, um ehrliche und ungefilterte Antworten zu erhalten.
- Je Teilnehmer, werden max. 15 min benötigt. Dies ist selbstverständlich auch parallel möglich.
2. Ergebnisse zusammenfassen
- Alle Antworten werden gesammelt und analysiert, um Muster und Hauptthemen zu erkennen.
- Die Ergebnisse werden in einem übersichtlichen Bericht zusammengefasst. Dies kann auch nach unterschiedlichen Standorten oder in verschiedenen Abteilungen aufgelistet, erfolgen.
3. Auswertungsgespräch
- Wir präsentieren die Ergebnisse der Personalabteilung oder dem zuständigen Team.
- Zusammen diskutieren wir die Hauptprobleme und identifiziere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des psychischen Wohlbefindens der Mitarbeiter.
- Daraus werden konkrete Aktionspläne entwickle und Prioritäten für die Umsetzung der Maßnahmen gesetzt.
4. Zusendung des Analyseberichts
- Wir erstellen einen umfassenden Analysebericht, der die Ergebnisse der Umfrage und die vorgeschlagenen Maßnahmen enthält.
- Der Bericht wird an alle relevanten Beteiligten, einschließlich der Geschäftsführung und der Mitarbeitervertretung gesendet.
- Optional informieren wir die Mitarbeiter über die Ergebnisse und die geplanten Maßnahmen, um Transparenz und Vertrauen zu fördern.
- Zusätzlich könnten regelmäßige Follow-up-Bewertungen eingeplant werden, um die Fortschritte zu überwachen und sicherzustellen, dass die Maßnahmen wirksam sind.
Referenzen zu Psychische Gefährdungsbeurteilung

Zu mehr Erfolg in 4 einfachen Schritten!
1. Schritt
Die IST-Situation Ihres Unternehmens wird analysiert. Dazu findet eine (online) Grundanalyse statt.
2. Schritt
Genau auf Ihre Bedürfnisse und aus der Grundanalyse aufbauend, wird mit Ihnen ein Fachberater Ihre Themen weiter erarbeiten.
3. Schritt
Erste Maßnahmen werden aus der Analyse umgesetzt.
4. Schritt
Die in Ihrem Unternehmen angepassten Prozesse werden durchgängig analysiert und begleitet, um Ihren Erfolg zu optimieren.
Anfrage für eine psychische Gefährdungsanalyse

Yvonne Brademann & Mark Meltendorf
(Inhaber vom Feel Good Gesunden Betrieb UG)
Kontaktdaten
Feel Good Gesunder Betrieb UG (haftungsbeschränkt)
Forststraße 18; 14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 406552
E-Mail: [email protected]
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Psychische Gefährdungsbeurteilung
Welche Ziele hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung ?
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die Arbeit so zu gestalten, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt. Damit werden die Beschäftigten unter anderem vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Psychische Belastungen stellen – neben anderen Faktoren – eine Hauptgefährdungsquelle bei der Arbeit dar. Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden bestehende Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und es werden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Reduzierung abgeleitet.
Wer ist für die Umsetzung der Psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht des Arbeitsgebers verankert, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Damit ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er kann für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung fachkundige Personen beauftragen (z.B. Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit, Betriebsärzte, externe Dienstleister) (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Betriebliche Interessen-vertretungen besitzen im Prozess der Psychische Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte
Welche psychischen Belastungsfaktoren sind Teil der Gefährdungsbeurteilung?
Die GDA hat eine – nicht abschließende Liste – von Merkmalsbereichen und Belastungsfak-toren zusammengestellt, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von Be-deutung sind (GDA 2017c: 17ff.). Die Auswahl der zu beurteilenden Gefährdungen hängt von den konkreten Tätigkeitsanforderungen in den verschiedenen Bereichen eines Betriebs ab. Branchen- und tätigkeitsübergreifend sind bei der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die folgenden „Schlüsselfaktoren“ zu berücksichtigen: • Arbeitsintensität • Arbeitszeit • Handlungsspielraum • Soziale Beziehungen (insbesondere zu Vorgesetzten) • Arbeitsumgebungsbedingungen (insbesondere Lärmbelastung) Neben diesen generell zu berücksichtigenden Schlüsselfaktoren benennt die GDA eine Reihe weiterer Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lung von Bedeutung sind. Dazu gehören weitere Merkmale des Arbeitsinhalts bzw. der Ar-beitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum, Informationsangebot, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme), der Arbeitsorganisation (z.B. hinsichtlich der Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten) oder neue Flexibilitätsanforderungen, die z.B. durch mobiles Arbeiten, zeitliche Flexibilitätsanforderungen und die Entgrenzung von Ar-beit und Privatleben entstehen. Der Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, „dass alle Gefährdungen bei der Arbeit an-gemessen in die Betrachtung einfließen“ (Faber/Satzer 2014: 29). Es geht somit um eine „ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ die alle potenziellen Gefährdungsfaktoren und ihre möglichen Wechselwirkungen betrachtet. Die Auswahl der Themen und des Erhebungsinstru-ments müssen den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Der ganzheitliche Anspruch unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und beteiligungsorientierten Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Quelle: Verdi Gefährdungsbeurteilung.de