Psychische Gefährdungsbeurteilung
Seit 2013 verpflichtend ab dem ersten Angestellten. Mit unserer umfassenden Analyse identifizieren wir gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern das Belastungsrisiko im Unternehmen und führen geeignete Maßnahmen ein. Schnell, einfach, 100% flexibel
Ihre Vorteile im Überblick:
- IST Zustand ermitteln durch Mitarbeiterbefragung (analog und digital)
- Auswerten der Ergebnisse & Erstellung eines Maßnahmenplan
- Umsetzung & Wirksamkeitsprüfung
- rechtssichere Dokumentation / hoher Datenschutz
- Deutschlandweite Abdeckung mit 24/7 Service
- bis zu 80% förderungsfähig
Warum brauche ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Häufigster Grund für krankheitsbedingte Fehltage & Frühverrentung ist mittlerweile die Zunahme psychischer Belastungen (22% aller Erkrankungen). Darunter versteht man alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Arbeitnehmer einwirken und psychisch belasten. Dies kann z.B. Stress, schlechtes Zeitmanagement, Lärm, Über- / Unterforderung oder das Betriebsklima sein.
Um einen weiteren Anstieg zu vermeiden, sind Unternehmen seitdem 01.10.2013 verpflichtet, ab dem ersten Angestellten, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in welcher die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter aufgelistet sind (vgl. § ArbSchG, Ziffer 5 & 6). Zudem hat der Gesetzgeber den psychischen Aspekt im Arbeitsschutz mit aufgenommen.
Konsequenzen bei Nichtausführung:
- Längerfristiger Ausfall der Angestellten (durchschnittlich 42 Tage/Jahr)
- Schadensersatzklagen durch Arbeitsschutz, Genossenschaft oder Angestellten
- Regressforderung von Leistungsträgern (Die Krankenkasse kann Ihnen die Kosten der Behandlung in Rechnung stellen)
- Nachteile bei Arbeitsgerichtsprozessen
Häufigster Grund für krankheitsbedingte Fehltage & Frühverrentung ist mittlerweile die Zunahme psychischer Belastungen (22% aller Erkrankungen). Darunter versteht man alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Arbeitnehmer einwirken und psychisch belasten. Dies kann z.B. Stress, schlechtes Zeitmanagement, Lärm, Über- / Unterforderung oder das Betriebsklima sein.
Um einen weiteren Anstieg zu vermeiden, sind Unternehmen seitdem 01.10.2013 verpflichtet, ab dem ersten Angestellten, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in welcher die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter aufgelistet sind (vgl. § ArbSchG, Ziffer 5 & 6). Zudem hat der Gesetzgeber den psychischen Aspekt im Arbeitsschutz mit aufgenommen.
Konsequenzen bei Nichtausführung:
- Längerfristiger Ausfall der Angestellten (durchschnittlich 42 Tage/Jahr)
- Schadensersatzklagen durch Arbeitsschutz, Genossenschaft oder Angestellten
- Regressforderung von Leistungsträgern (Die Krankenkasse kann Ihnen die Kosten der Behandlung in Rechnung stellen)
- Nachteile bei Arbeitsgerichtsprozessen
Sichern Sie sich jetzt Ihre psychische Beurteilung mit bis zu 80% Förderung
Auswirkungen psychischer Erkrankungen
Im Jahr 2016 leiden bereits über 19% der Arbeitnehmer an psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout! Tendenz steigend. Das sind 80 Millionen Krankheitstage.
2017 stieg diese Zahl auf 20,3% und verursachte damit Kosten von über 30 Milliarden Euro. Bis 2020 ist diese Zahl auf knapp 22% angestiegen und damit der zweithäufigste Grund für Krankschreibungen.
Leidet ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen unter dieser Krankheit, ist dies mit erheblichen Mehrkosten und Aufwand verbunden. 2020 lag die durchschnittliche Fehlzeit bei 42 Tagen! Dies bedeute für ein Unternehmen, bei 400,- € Ausfallgeld pro Tag, einen Schaden von 8800,- €/Jahr.
Nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen Belastungen der verbindlichen Mitarbeit und die nicht erfüllten Aufträge, weil das Fachpersonal fehlt.
Meistens müssen bei dauerhaften Ausfällen, Stellen neu besetzt werden, was einen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet.
Der Staat fördert die Psychische Gefährdungsbeurteilung mit bis zu 80%.
Mark Meltendorf
Leitung Marketing / Vertrieb
Sie benötigen Vorabinformationen? Dann kontaktieren Sie uns unter:
Tel: 03371/406552
Web: info@gesunderbetrieb.com
5 gute Gründe für eine externe Psychische Gefährdungsbeurteilung
Erfahrung
seit über 14 Jahren deutschlandweit am Markt
Routine
mehr als 350 Analysen im Jahr durch unsere Fachberater
schnelle Hilfe
geringer Zeitaufwand, 20 min/Mitarbeiter, persönlich oder digital
rechtssicher
die gesetzlichen Anforderungen zu 100% erfüllt
80% Förderung
Wir kümmern uns um die Anmeldung und den kompletten Pabierkram.
Was wir machen ….
Das Ministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine 80%ige Förderung befristet aufgesetzt (Wert 3000,- €). Ziel dieser Förderung ist es, klein- und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die gesetzlichen Anforderungen ohne finanziellen Schaden zu erfüllen. Ihrer Firma entstehen lediglich Kosten in Höhe von 600,- € netto.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die 1 – 249 Mitarbeiter haben, < 50 Mio. Umsatz/Jahr machen und an denen keine öffentlichen Einrichtungen beteiligt sind. Natürlich setzen wir die Analyse auch ohne Förderung durch.
Auf Grundlage einer gesetzeskonformen Mitarbeiteranalyse, ermitteln wir den IST-Zustand in Ihren Unternehmen. Infolgedessen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Umsetzungskonzept, welches Sie selbst oder mit unserer Hilfe umsetzen können. Nachverträge sind überflüssig.
Wir von Feel Good Gesunder Betrieb dienen als verlängerter Arm der BAFA und möchten Sie mit unserer Expertise unterstützen. Dafür stellen wir Ihnen unsere Fachberater zur Verfügung.
Referenzen zu Psychische Gefährdungsbeurteilung
Zu mehr Erfolg in 4 einfachen Schritten!
1. Schritt
Die IST-Situation Ihres Unternehmens wird analysiert. Dazu findet eine Grundanalyse statt.
2. Schritt
Genau auf Ihre Bedürfnisse und aus der Grundanalyse aufbauend, wird mit Ihnen ein Fachberater Ihre Themen weiter erarbeiten.
3. Schritt
Erste Maßnahmen werden aus der Analyse umgesetzt.
4. Schritt
Die in Ihrem Unternehmen angepassten Prozesse werden durchgängig analysiert und begleitet, um Ihren Erfolg zu optimieren.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Psychische Gefährdungsbeurteilung
Welche Ziele hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung ?
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die Arbeit so zu gestalten, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt. Damit werden die Beschäftigten unter anderem vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Psychische Belastungen stellen – neben anderen Faktoren – eine Hauptgefährdungsquelle bei der Arbeit dar. Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden bestehende Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und es werden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Reduzierung abgeleitet.
Wer ist für die Umsetzung der Psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht des Arbeitsgebers verankert, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Damit ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er kann für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung fachkundige Personen beauftragen (z.B. Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit, Betriebsärzte, externe Dienstleister) (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Betriebliche Interessen-vertretungen besitzen im Prozess der Psychische Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte
Welche psychischen Belastungsfaktoren sind Teil der Gefährdungsbeurteilung?
Die GDA hat eine – nicht abschließende Liste – von Merkmalsbereichen und Belastungsfak-toren zusammengestellt, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von Be-deutung sind (GDA 2017c: 17ff.). Die Auswahl der zu beurteilenden Gefährdungen hängt von den konkreten Tätigkeitsanforderungen in den verschiedenen Bereichen eines Betriebs ab. Branchen- und tätigkeitsübergreifend sind bei der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die folgenden „Schlüsselfaktoren“ zu berücksichtigen: • Arbeitsintensität • Arbeitszeit • Handlungsspielraum • Soziale Beziehungen (insbesondere zu Vorgesetzten) • Arbeitsumgebungsbedingungen (insbesondere Lärmbelastung) Neben diesen generell zu berücksichtigenden Schlüsselfaktoren benennt die GDA eine Reihe weiterer Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lung von Bedeutung sind. Dazu gehören weitere Merkmale des Arbeitsinhalts bzw. der Ar-beitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum, Informationsangebot, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme), der Arbeitsorganisation (z.B. hinsichtlich der Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten) oder neue Flexibilitätsanforderungen, die z.B. durch mobiles Arbeiten, zeitliche Flexibilitätsanforderungen und die Entgrenzung von Ar-beit und Privatleben entstehen. Der Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, „dass alle Gefährdungen bei der Arbeit an-gemessen in die Betrachtung einfließen“ (Faber/Satzer 2014: 29). Es geht somit um eine „ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ die alle potenziellen Gefährdungsfaktoren und ihre möglichen Wechselwirkungen betrachtet. Die Auswahl der Themen und des Erhebungsinstru-ments müssen den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Der ganzheitliche Anspruch unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und beteiligungsorientierten Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Quelle: Verdi Gefährdungsbeurteilung.de