Tel. 03371-406552
Mail: [email protected]

Verantwortung zeigt Wirkung.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

 

 

 

Was genau ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Mental Health als Motor. Gesetzliche Pflicht? Ja. Strategischer Vorteil? Absolut. Wir verwandeln die § 5 ArbSchG-Vorgabe in echte Team-Power. Mitarbeiterzentriert, digital und ohne unnötigen Ballast. Wir finden die Bremsen in Ihrem Workflow – und lösen sie gemeinsam.

Die Vorteile:

  • Erfassung des IST‑Zustands per Umfrage (analog & digital)
  • Analysen & passgenauer Maßnahmenplan
  • Begleitung bei Umsetzung & Effektprüfung
  • Datenschutzkonforme, rechtssichere Dokumentation
  • Bundesweite Betreuung

Warum lohnt sich eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Zahlen lügen nicht: 22 % der Fehltage entstehen im Kopf. Stress, Lärm und eine unausgewogene Work-Life-Balance sind Produktivitätskiller. Wir helfen Ihnen, diese Faktoren zu identifizieren und in nachhaltige Performance zu verwandeln. Machen Sie Gesundheit zum Teil Ihrer Strategie.

Welche Risiken bestehen bei Nichtdurchführung?

  • Längere Fehlzeiten (Ø 42 Tage pro Jahr!)
  • Bußgeld & Schadenersatz
  • Regressforderungen durch Krankenkassen
  • Nachteilige Auswirkungen bei arbeitsgerichtlichen Verfahren

Psychische Erkrankungen treffen viele – und kosten viel

Gesunde Zahlen durch gesunde Köpfe. Jeder einzelne psychisch bedingte Fehltag kostet Ihr Unternehmen im Schnitt 500 € bis 800 € (Lohnfortzahlung, Ersatzsuche und Produktivitätsverlust). Bei durchschnittlich 33 Krankheitstagen pro Fall summieren sich die Kosten schnell auf über 8.000 € pro Angestelltem.

Wer heute in die psychische Gefährdungsbeurteilung investiert, verhindert morgen leere Schreibtische und schmerzhafte Bilanzlöcher. Wir identifizieren Risiken, bevor sie teuer werden.

5 starke Gründe für externe Begleitung

  •      Langjährige Erfahrungseit über 17 Jahren deutschlandweit aktiv
  •      Bewährte Routine – über 350 Gefährdungsanalysenjährlich
  •      Effizient & schonendnur ~15 Minuten pro Mitarbeiter
  •      Durchführung online oder vor Ort 
  •      Rechtlich ganz sichergesetzeskonform & vollständig
  •      Festpreis-Garantiekomplette Analyse ab 600 € netto

Unser Ablauf – transparent & klar 

1. Online-Befragung (anonym, ca. 15 Min.):
Wir starten mit einer Mitarbeiterbefragung, die einfach Spaß macht und echte Einblicke liefert – natürlich datenschutzkonform per Klick.

 

2. Datenanalyse & Bericht:
Wir liefern Ihnen glasklare Daten – anonymisiert ausgewertet und präzise nach Teams oder Standorten gegliedert. So sehen Sie sofort, wo Handlungsbedarf besteht.

3. Gemeinsames Auswertungsgespräch:
Gemeinsam identifizieren wir die Stressfaktoren in Ihrem Team und entwickeln direkt umsetzbare Lösungen. Keine graue Theorie, sondern ein konkreter Fahrplan für ein gesundes Arbeitsumfeld.

4. Individueller Abschlussbericht:
Wir liefern Ihnen nicht nur Ergebnisse, sondern einen echten Fahrplan. Auf Wunsch begleiten wir Sie langfristig, damit Ihre Maßnahmen auch dauerhaft Früchte tragen.

Anfrage für eine psychische Gefährdungsanalyse

Themenbereiche

Datenschutzerklärung / AGB

Yvonne Brademann & Mark Meltendorf
(Inhaber vom Feel Good Gesunden Betrieb UG)

Kontaktdaten

Feel Good Gesunder Betrieb UG (haftungsbeschränkt)
Forststraße 18; 14943 Luckenwalde

Telefon: 03371 406552
E-Mail: [email protected]

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Psychische Gefährdungsbeurteilung

 

Welche Ziele hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung ?

Die  Psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu,  die  Arbeit  so  zu  gestalten, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt. Damit werden die Beschäftigten unter anderem vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Psychische  Belastungen  stellen  –  neben  anderen  Faktoren  –  eine  Hauptgefährdungsquelle  bei der  Arbeit  dar.  Mit  der  Gefährdungsbeurteilung  psychischer  Belastung  werden  bestehende Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und es werden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Reduzierung abgeleitet.

Wer ist für die Umsetzung der Psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht des Arbeitsgebers verankert, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Damit ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er kann für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung  fachkundige  Personen  beauftragen  (z.B.  Fachkräfte  für  Arbeitssi-cherheit, Betriebsärzte, externe Dienstleister) (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Betriebliche Interessen-vertretungen besitzen im Prozess der Psychische Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte

 

Welche psychischen Belastungsfaktoren sind Teil der Gefährdungsbeurteilung?

Die GDA hat eine – nicht abschließende Liste – von Merkmalsbereichen und Belastungsfak-toren zusammengestellt, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von Be-deutung sind (GDA 2017c: 17ff.). Die Auswahl der zu beurteilenden Gefährdungen hängt von den  konkreten  Tätigkeitsanforderungen  in  den  verschiedenen  Bereichen  eines  Betriebs  ab. Branchen- und tätigkeitsübergreifend sind bei der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die folgenden „Schlüsselfaktoren“ zu berücksichtigen: • Arbeitsintensität • Arbeitszeit • Handlungsspielraum • Soziale Beziehungen (insbesondere zu Vorgesetzten) • Arbeitsumgebungsbedingungen (insbesondere Lärmbelastung) Neben diesen generell zu berücksichtigenden Schlüsselfaktoren benennt die GDA eine Reihe weiterer Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lung  von  Bedeutung  sind.  Dazu  gehören  weitere  Merkmale  des  Arbeitsinhalts  bzw.  der  Ar-beitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum, Informationsangebot, Qualifikation,  emotionale  Inanspruchnahme),  der  Arbeitsorganisation  (z.B.  hinsichtlich  der Kommunikations-  und  Kooperationsmöglichkeiten)  oder  neue  Flexibilitätsanforderungen,  die z.B. durch mobiles Arbeiten, zeitliche Flexibilitätsanforderungen und die Entgrenzung von Ar-beit und Privatleben entstehen. Der Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, „dass alle Gefährdungen bei der Arbeit an-gemessen  in  die  Betrachtung  einfließen“  (Faber/Satzer  2014:  29).  Es  geht  somit  um  eine „ganzheitliche  Gefährdungsbeurteilung“  die  alle  potenziellen  Gefährdungsfaktoren  und  ihre möglichen Wechselwirkungen betrachtet. Die Auswahl der Themen und des Erhebungsinstru-ments  müssen  den  betrieblichen  Gegebenheiten  entsprechen.  Der  ganzheitliche  Anspruch unterstreicht  die  Bedeutung  einer  sorgfältigen  und beteiligungsorientierten  Planung  und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Quelle: Verdi Gefährdungsbeurteilung.de