Verantwortung zeigt Wirkung.
Psychische Gefährdungsbeurteilung
Was genau ist eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Mental Health als Motor. Gesetzliche Pflicht? Ja. Strategischer Vorteil? Absolut. Wir verwandeln die § 5 ArbSchG-Vorgabe in echte Team-Power. Mitarbeiterzentriert, digital und ohne unnötigen Ballast. Wir finden die Bremsen in Ihrem Workflow – und lösen sie gemeinsam.
Die Vorteile:
- Erfassung des IST‑Zustands per Umfrage (analog & digital)
- Analysen & passgenauer Maßnahmenplan
- Begleitung bei Umsetzung & Effektprüfung
- Datenschutzkonforme, rechtssichere Dokumentation
- Bundesweite Betreuung
Warum lohnt sich eine psychische Gefährdungsbeurteilung?
Zahlen lügen nicht: 22 % der Fehltage entstehen im Kopf. Stress, Lärm und eine unausgewogene Work-Life-Balance sind Produktivitätskiller. Wir helfen Ihnen, diese Faktoren zu identifizieren und in nachhaltige Performance zu verwandeln. Machen Sie Gesundheit zum Teil Ihrer Strategie.
Welche Risiken bestehen bei Nichtdurchführung?
- Längere Fehlzeiten (Ø 42 Tage pro Jahr!)
- Bußgeld & Schadenersatz
- Regressforderungen durch Krankenkassen
- Nachteilige Auswirkungen bei arbeitsgerichtlichen Verfahren
Psychische Erkrankungen treffen viele – und kosten viel
Gesunde Zahlen durch gesunde Köpfe. Jeder einzelne psychisch bedingte Fehltag kostet Ihr Unternehmen im Schnitt 500 € bis 800 € (Lohnfortzahlung, Ersatzsuche und Produktivitätsverlust). Bei durchschnittlich 33 Krankheitstagen pro Fall summieren sich die Kosten schnell auf über 8.000 € pro Angestelltem.
Wer heute in die psychische Gefährdungsbeurteilung investiert, verhindert morgen leere Schreibtische und schmerzhafte Bilanzlöcher. Wir identifizieren Risiken, bevor sie teuer werden.
5 starke Gründe für externe Begleitung
- Langjährige Erfahrung – seit über 17 Jahren deutschlandweit aktiv
- Bewährte Routine – über 350 Gefährdungsanalysenjährlich
- Effizient & schonend – nur ~15 Minuten pro Mitarbeiter
- Durchführung online oder vor Ort
- Rechtlich ganz sicher – gesetzeskonform & vollständig
- Festpreis-Garantie – komplette Analyse ab 600 € netto
Unser Ablauf – transparent & klar
1. Online-Befragung (anonym, ca. 15 Min.):
Wir starten mit einer Mitarbeiterbefragung, die einfach Spaß macht und echte Einblicke liefert – natürlich datenschutzkonform per Klick.
2. Datenanalyse & Bericht:
Wir liefern Ihnen glasklare Daten – anonymisiert ausgewertet und präzise nach Teams oder Standorten gegliedert. So sehen Sie sofort, wo Handlungsbedarf besteht.
3. Gemeinsames Auswertungsgespräch:
Gemeinsam identifizieren wir die Stressfaktoren in Ihrem Team und entwickeln direkt umsetzbare Lösungen. Keine graue Theorie, sondern ein konkreter Fahrplan für ein gesundes Arbeitsumfeld.
4. Individueller Abschlussbericht:
Wir liefern Ihnen nicht nur Ergebnisse, sondern einen echten Fahrplan. Auf Wunsch begleiten wir Sie langfristig, damit Ihre Maßnahmen auch dauerhaft Früchte tragen.
Anfrage für eine psychische Gefährdungsanalyse
Yvonne Brademann & Mark Meltendorf
(Inhaber vom Feel Good Gesunden Betrieb UG)
Kontaktdaten
Feel Good Gesunder Betrieb UG (haftungsbeschränkt)
Forststraße 18; 14943 Luckenwalde
Telefon: 03371 406552
E-Mail: [email protected]
FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Psychische Gefährdungsbeurteilung
Welche Ziele hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung ?
Die Psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu, die Arbeit so zu gestalten, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt. Damit werden die Beschäftigten unter anderem vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Psychische Belastungen stellen – neben anderen Faktoren – eine Hauptgefährdungsquelle bei der Arbeit dar. Mit der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden bestehende Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und es werden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Reduzierung abgeleitet.
Wer ist für die Umsetzung der Psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?
Im Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht des Arbeitsgebers verankert, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Damit ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er kann für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung fachkundige Personen beauftragen (z.B. Fachkräfte für Arbeitssi-cherheit, Betriebsärzte, externe Dienstleister) (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Betriebliche Interessen-vertretungen besitzen im Prozess der Psychische Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte
Welche psychischen Belastungsfaktoren sind Teil der Gefährdungsbeurteilung?
Die GDA hat eine – nicht abschließende Liste – von Merkmalsbereichen und Belastungsfak-toren zusammengestellt, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von Be-deutung sind (GDA 2017c: 17ff.). Die Auswahl der zu beurteilenden Gefährdungen hängt von den konkreten Tätigkeitsanforderungen in den verschiedenen Bereichen eines Betriebs ab. Branchen- und tätigkeitsübergreifend sind bei der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die folgenden „Schlüsselfaktoren“ zu berücksichtigen: • Arbeitsintensität • Arbeitszeit • Handlungsspielraum • Soziale Beziehungen (insbesondere zu Vorgesetzten) • Arbeitsumgebungsbedingungen (insbesondere Lärmbelastung) Neben diesen generell zu berücksichtigenden Schlüsselfaktoren benennt die GDA eine Reihe weiterer Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lung von Bedeutung sind. Dazu gehören weitere Merkmale des Arbeitsinhalts bzw. der Ar-beitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum, Informationsangebot, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme), der Arbeitsorganisation (z.B. hinsichtlich der Kommunikations- und Kooperationsmöglichkeiten) oder neue Flexibilitätsanforderungen, die z.B. durch mobiles Arbeiten, zeitliche Flexibilitätsanforderungen und die Entgrenzung von Ar-beit und Privatleben entstehen. Der Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, „dass alle Gefährdungen bei der Arbeit an-gemessen in die Betrachtung einfließen“ (Faber/Satzer 2014: 29). Es geht somit um eine „ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung“ die alle potenziellen Gefährdungsfaktoren und ihre möglichen Wechselwirkungen betrachtet. Die Auswahl der Themen und des Erhebungsinstru-ments müssen den betrieblichen Gegebenheiten entsprechen. Der ganzheitliche Anspruch unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen und beteiligungsorientierten Planung und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.
Quelle: Verdi Gefährdungsbeurteilung.de
