Psychische Gefährdungsbeurteilung

Seit 2013 verpflichtend ab dem ersten Angestellten. Mit unserer umfassenden Analyse identifizieren wir gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern das Belastungsrisiko im Unternehmen und führen geeignete Maßnahmen ein. Schnell, einfach, 100% flexibel

 

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • IST Zustand ermitteln durch Mitarbeiterbefragung (analog und digital)
  • Auswerten der Ergebnisse & Erstellung eines Maßnahmenplan
  • Umsetzung & Wirksamkeitsprüfung
  • rechtssichere Dokumentation / hoher Datenschutz
  • Deutschlandweite Abdeckung mit 24/7 Service
  • bis zu 80% förderungsfähig

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Warum brauche ich eine psychische Gefährdungsbeurteilung?

Häufigster Grund für krankheitsbedingte Fehltage & Frühverrentung ist mittlerweile die Zunahme psychischer Belastungen (22% aller Erkrankungen). Darunter versteht man alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Arbeitnehmer einwirken und psychisch belasten. Dies kann z.B. Stress, schlechtes Zeitmanagement, Lärm, Über- / Unterforderung oder das Betriebsklima sein.

Um einen weiteren Anstieg zu vermeiden, sind Unternehmen seitdem 01.10.2013 verpflichtet, ab dem ersten Angestellten, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in welcher die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter aufgelistet sind (vgl. § ArbSchG, Ziffer 5 & 6). Zudem hat der Gesetzgeber den psychischen Aspekt im Arbeitsschutz mit aufgenommen.

Konsequenzen bei Nichtausführung:

  • Längerfristiger Ausfall der Angestellten (durchschnittlich 42 Tage/Jahr)
  • Schadensersatzklagen durch Arbeitsschutz, Genossenschaft oder Angestellten
  • Regressforderung von Leistungsträgern (Die Krankenkasse kann Ihnen die Kosten der Behandlung in Rechnung stellen)
  • Nachteile bei Arbeitsgerichtsprozessen

Häufigster Grund für krankheitsbedingte Fehltage & Frühverrentung ist mittlerweile die Zunahme psychischer Belastungen (22% aller Erkrankungen). Darunter versteht man alle erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Arbeitnehmer einwirken und psychisch belasten. Dies kann z.B. Stress, schlechtes Zeitmanagement, Lärm, Über- / Unterforderung oder das Betriebsklima sein.

Um einen weiteren Anstieg zu vermeiden, sind Unternehmen seitdem 01.10.2013 verpflichtet, ab dem ersten Angestellten, eine psychische Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, in welcher die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter aufgelistet sind (vgl. § ArbSchG, Ziffer 5 & 6). Zudem hat der Gesetzgeber den psychischen Aspekt im Arbeitsschutz mit aufgenommen.

Konsequenzen bei Nichtausführung:

  • Längerfristiger Ausfall der Angestellten (durchschnittlich 42 Tage/Jahr)
  • Schadensersatzklagen durch Arbeitsschutz, Genossenschaft oder Angestellten
  • Regressforderung von Leistungsträgern (Die Krankenkasse kann Ihnen die Kosten der Behandlung in Rechnung stellen)
  • Nachteile bei Arbeitsgerichtsprozessen

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Auswirkungen psychischer Erkrankungen

Im Jahr 2016 leiden bereits über 19% der Arbeitnehmer an psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder Burnout! Tendenz steigend. Das sind 80 Millionen Krankheitstage.

2017 stieg diese Zahl auf 20,3% und verursachte damit Kosten von über 30 Milliarden Euro. Bis 2020 ist diese Zahl auf knapp 22% angestiegen und damit der zweithäufigste Grund für Krankschreibungen.

Leidet ein Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen unter dieser Krankheit, ist dies mit erheblichen Mehrkosten und Aufwand verbunden. 2020 lag die durchschnittliche Fehlzeit bei 42 Tagen! Dies bedeute für ein Unternehmen, bei 400,- € Ausfallgeld pro Tag, einen Schaden von 8800,- €/Jahr.

Nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen Belastungen der verbindlichen Mitarbeit und die nicht erfüllten Aufträge, weil das Fachpersonal fehlt.

Meistens müssen bei dauerhaften Ausfällen, Stellen neu besetzt werden, was einen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand bedeutet.

Der Staat fördert die Psychische Gefährdungsbeurteilung mit bis zu 80%.

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Mark Meltendorf

Leitung Marketing / Vertrieb

Sie benötigen Vorabinformationen? Dann kontaktieren Sie uns unter:

Tel: 03371/406552
Web: info@gesunderbetrieb.com

5 gute Gründe für eine externe Psychische Gefährdungsbeurteilung

Erfahrung

seit über 14 Jahren deutschlandweit am Markt

Routine

mehr als 350 Analysen im Jahr durch unsere Fachberater

schnelle Hilfe

geringer Zeitaufwand, 20 min/Mitarbeiter, persönlich oder digital

rechtssicher

die gesetzlichen Anforderungen zu 100% erfüllt

80% Förderung

Wir kümmern uns um die Anmeldung und den kompletten Pabierkram.

Was wir machen ….

Das Ministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine 80%ige Förderung befristet aufgesetzt (Wert 3000,- €). Ziel dieser Förderung ist es, klein- und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit zu geben, die gesetzlichen Anforderungen ohne finanziellen Schaden zu erfüllen. Ihrer Firma entstehen lediglich Kosten in Höhe von 600,- € netto.

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die 1 – 249 Mitarbeiter haben, < 50 Mio. Umsatz/Jahr machen und an denen keine öffentlichen Einrichtungen beteiligt sind. Natürlich setzen wir die Analyse auch ohne Förderung durch.

 

Auf Grundlage einer gesetzeskonformen Mitarbeiteranalyse, ermitteln wir den IST-Zustand in Ihren Unternehmen. Infolgedessen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein Umsetzungskonzept, welches Sie selbst oder mit unserer Hilfe umsetzen können. Nachverträge sind überflüssig.

 

Wir von Feel Good Gesunder Betrieb dienen als verlängerter Arm der BAFA und möchten Sie mit unserer Expertise unterstützen. Dafür stellen wir Ihnen unsere Fachberater zur Verfügung.

 

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Referenzen zu Psychische Gefährdungsbeurteilung

Zu mehr Erfolg in 4 einfachen Schritten!

1. Schritt

Die IST-Situation Ihres Unternehmens wird analysiert. Dazu findet eine Grundanalyse statt.

 

2. Schritt

Genau auf Ihre Bedürfnisse und aus der Grundanalyse aufbauend, wird mit Ihnen ein Fachberater Ihre Themen weiter erarbeiten.

3. Schritt

Erste Maßnahmen werden aus der Analyse umgesetzt.

 

4. Schritt

Die in Ihrem Unternehmen angepassten Prozesse werden durchgängig analysiert und begleitet, um Ihren Erfolg zu optimieren.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zur Psychische Gefährdungsbeurteilung

 

Welche Ziele hat die Psychische Gefährdungsbeurteilung ?

Die  Psychische Gefährdungsbeurteilung dient dazu,  die  Arbeit  so  zu  gestalten, wie es das Arbeitsschutzgesetz vorschreibt. Damit werden die Beschäftigten unter anderem vor Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geschützt. Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Psychische  Belastungen  stellen  –  neben  anderen  Faktoren  –  eine  Hauptgefährdungsquelle  bei der  Arbeit  dar.  Mit  der  Gefährdungsbeurteilung  psychischer  Belastung  werden  bestehende Gefährdungen systematisch ermittelt, bewertet und es werden Maßnahmen zu ihrer Beseitigung bzw. Reduzierung abgeleitet.

Wer ist für die Umsetzung der Psychische Gefährdungsbeurteilung verantwortlich?

Im Arbeitsschutzgesetz ist die Pflicht des Arbeitsgebers verankert, „durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnah-men des Arbeitsschutzes erforderlich sind“ (§ 5 Abs. 1 ArbSchG). Damit ist der Arbeitgeber grundsätzlich für die Planung und Umsetzung verantwortlich. Er kann für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung  fachkundige  Personen  beauftragen  (z.B.  Fachkräfte  für  Arbeitssi-cherheit, Betriebsärzte, externe Dienstleister) (§ 13 Abs. 2 ArbSchG). Betriebliche Interessen-vertretungen besitzen im Prozess der Psychische Gefährdungsbeurteilung weitreichende Mitbestimmungsrechte

 

Welche psychischen Belastungsfaktoren sind Teil der Gefährdungsbeurteilung?

Die GDA hat eine – nicht abschließende Liste – von Merkmalsbereichen und Belastungsfak-toren zusammengestellt, die für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von Be-deutung sind (GDA 2017c: 17ff.). Die Auswahl der zu beurteilenden Gefährdungen hängt von den  konkreten  Tätigkeitsanforderungen  in  den  verschiedenen  Bereichen  eines  Betriebs  ab. Branchen- und tätigkeitsübergreifend sind bei der Gefährdungsbeurteilung grundsätzlich die folgenden „Schlüsselfaktoren“ zu berücksichtigen: • Arbeitsintensität • Arbeitszeit • Handlungsspielraum • Soziale Beziehungen (insbesondere zu Vorgesetzten) • Arbeitsumgebungsbedingungen (insbesondere Lärmbelastung) Neben diesen generell zu berücksichtigenden Schlüsselfaktoren benennt die GDA eine Reihe weiterer Merkmalsbereiche und Belastungsfaktoren, die im Rahmen der Gefährdungsbeurtei-lung  von  Bedeutung  sind.  Dazu  gehören  weitere  Merkmale  des  Arbeitsinhalts  bzw.  der  Ar-beitsaufgabe (z.B. Vollständigkeit, Abwechslungsreichtum, Informationsangebot, Qualifikation,  emotionale  Inanspruchnahme),  der  Arbeitsorganisation  (z.B.  hinsichtlich  der Kommunikations-  und  Kooperationsmöglichkeiten)  oder  neue  Flexibilitätsanforderungen,  die z.B. durch mobiles Arbeiten, zeitliche Flexibilitätsanforderungen und die Entgrenzung von Ar-beit und Privatleben entstehen. Der Auftrag des Arbeitsschutzgesetzes verlangt, „dass alle Gefährdungen bei der Arbeit an-gemessen  in  die  Betrachtung  einfließen“  (Faber/Satzer  2014:  29).  Es  geht  somit  um  eine „ganzheitliche  Gefährdungsbeurteilung“  die  alle  potenziellen  Gefährdungsfaktoren  und  ihre möglichen Wechselwirkungen betrachtet. Die Auswahl der Themen und des Erhebungsinstru-ments  müssen  den  betrieblichen  Gegebenheiten  entsprechen.  Der  ganzheitliche  Anspruch unterstreicht  die  Bedeutung  einer  sorgfältigen  und beteiligungsorientierten  Planung  und Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Quelle: Verdi Gefährdungsbeurteilung.de