Wir stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite und gestalten Ihren
Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
Prozess, unkompliziert, professionell und mit messbaren Ergebnissen.


Was genau ist BEM?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Ihr Schlüssel, um Mitarbeitende nach längerer Krankheit gezielt zurück in den Arbeitsalltag zu integrieren – ein Prozess, der weit mehr ist als nur gesetzliche Pflicht. Mit einem gut durchdachten BEM unterstützen Sie nicht nur die Gesundheit Ihres Teams, sondern stärken langfristig auch die Leistungsfähigkeit Ihres Unternehmens.
Das Gesetz (§167 Abs. 2 SGB IX) verpflichtet Arbeitgeber dazu, Mitarbeitenden ein BEM anzubieten, wenn diese innerhalb eines Jahres mehr als 42 Tage ausfallen – ob am Stück oder verteilt. Doch diese Regelung ist keine Last, sondern eine echte Chance: Sie können frühzeitig eingreifen, teure Fehlzeiten reduzieren und wertvolle Talente langfristig binden.
Warum ist BEM so wichtig?
Krankheitsbedingte Ausfälle gehören zu den größten Kostentreibern in Unternehmen:
Wussten Sie eigentlich, dass
- ein Krankheitstag im Durchschnitt 250 € kostet?
- bei langwierigen Erkrankungen sich diese Kosten auf zehntausende Euro summieren – ganz zu schweigen von der Belastung fürs Team und dem Wissensverlust durch mögliche Kündigungen.

BEM ist die Lösung, um solche Szenarien zu vermeiden. Indem Sie frühzeitig Belastungsfaktoren identifizieren und gezielt Unterstützung anbieten, schaffen Sie ein Arbeitsumfeld, das Ihre Mitarbeitenden nicht nur gesund, sondern auch motiviert hält.
Ihre Vorteile mit unserem BEM-Service
Rechtssicherheit & Professionalität
Wir übernehmen die komplette Organisation, Dokumentation und
Kommunikation – datenschutzkonform und gesetzlich geprüft.
Zeitersparnis:
Unsere Experten entlasten Ihre HR-Abteilung, sodass Sie sich auf
Ihre Kernaufgaben konzentrieren können.
Individuelle Lösungsansätze:
Kein Fall ist wie der andere. Wir entwickeln maßgeschneiderte
Maßnahmen, die zu den Bedürfnissen Ihrer Mitarbeitenden
und den Anforderungen Ihres Unternehmens passen.
Nachhaltige Wirkung:
Ein durchdachtes BEM fördert nicht nur die Genesung,
sondern auch das Vertrauen Ihrer Mitarbeitenden in das Unternehmen.

Unser erprobter BEM-Ablauf:
1. Erstkontakt und Einladung:
Wir kontaktieren die betroffenen Mitarbeitenden diskret und laden sie zu einem freiwilligen Erstgespräch ein – alles mit klarer Transparenz und datenschutzrechtlicher Absicherung.
2. Individuelle Bedarfsanalyse:
In einfühlsamen Gesprächen ermitteln wir, welche Belastungsfaktoren im Arbeitsalltag bestehen und wie diese gezielt reduziert werden können.
3. Maßnahmenplanung und Umsetzung:
Auf Basis der Analyse entwickeln wir einen konkreten Plan mit Maßnahmen, die individuell auf die Bedürfnisse des Mitarbeitenden und die Anforderungen des Arbeitsplatzes abgestimmt sind.
4. Individueller Abschlussbericht:
Wir begleiten die Umsetzung der Maßnahmen, überprüfen deren Wirksamkeit und passen sie bei Bedarf an – für langfristige Erfolge.
Kontakt:
Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um den ersten Schritt zu machen. Wir stehen Ihnen deutschlandweit zur Seite und gestalten den BEM-Prozess unkompliziert, professionell und mit messbaren Ergebnissen.
Alternativ können Sie direkt unser Kontaktformular ausfüllen – wir melden uns umgehend bei Ihnen, um gemeinsam den idealen Weg für Ihr Unternehmen zu finden.
Anfrage für ein BEM-Gespräch
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement
Wer ist am BEM-Verfahren beteiligt?
Das betriebliche Einliederungsmanament-Verfahren wird durch einen BEM-Beauftragten gesteuert. Dieser erfasst die Belastungsfähigkeit, führt die Erstgespräche und ggf. weitere Gespräche durch, protokolliert die Ergebnisse und fasst die Daten im Rahmen einer BEM-Akte zusammen. Außerdem begleitet dieser den gesamten BEM-Prozess bis hin zur Umsetzung und Kontrolle der veranlassten Maßnahmen.
Je nach Einzelfall können bei Bedarf und nach Zustimmung des Betroffenen folgende weitere Personen hinzugezogen werden:
- Betriebsarzt
- ein Vertreter der Abteilung Arbeits- und Gesundheitsschutz
- ein Mitglied des Betriebsrats oder Personalwesen
- der Vorgesetzte des Betroffenen
Welche Maßnahmen / Inhalt gehören zum BEM?
Zum BEM Verfahren gehören alle Maßnahmen die geeignet sind, die Beschäftigungsfähigkeit der Angestellten mit gesundheitlichen Problemen dauerhaft zu sichern. Dies können beispielsweise sein:
Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes
- Arbeitsplatzbegehung
- Ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes und des Arbeitsumfeldes
- Bereitstellung technischer Arbeitshilfen
- Innerbetriebliche Qualifikation
- Wechsel des Arbeitsbereiches bzw. Umsetzung/Versetzung auf einen anderen Arbeitsplatz
- Telearbeit
- Hilfe im Arbeitsleben
- Arbeitsorganisation
Ist das Recht auf ein BEM-Gespräch von der Art der Erkrankung abhängig?
Nein. Ein BEM steht dem Angestellten auf jeden Fall zu, wenn dieser mehr als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig war. Die Art der Erkrankung spielt dabei keine Rolle.
Was kommt während des BEM-Prozesses in die Personalakte?
In die Personalakte kommt lediglich das Angebot ein BEM duchzuführen. Ob der Mitarbeiter damit einverstanden war oder nicht und welche konkreten Maßnahmen angeboten und umgesetzt wurden.
Alle Unterlagen zum BEM werden in einer von der Personalakte getrennten BEM-Akte aufbewahrt. Dazu gehören:
- Erstgespräch und Belastungscheck
- Vereinbarung über den Schutz persönlicher Daten
- Wiedereingliederungsplan
- Ergebnisprotokolle
- und andere einzelfallrelevante Dokumente
Einsicht in diese BEM-Akte haben aus datenschutzrechtlichen Gründen nur der BEM-Beauftragte und der Betroffene selbst.
Gibt es beim BEM vorgeschriebene Lösungen?
Nein, denn jede Erkrankung wirft andere Fragen auf und zur Wiedereingliederung sind meist verschiedene Maßnahmen denkbar, wie zum Beispiel:
- eine Reduzierung der Arbeitszeit,
- ein Umbau des Arbeitsplatzes,
- technische Arbeitshilfen,
- die Versetzung in einem anderen Bereich oder
- eine stufenweise Wiedereingliederung.
Ggf. ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, den Personaleinsatz umzuorganisieren. Denkbares Ergebnis eines BEM kann aber auch sein, der Betroffene auf eine Maßnahme der Rehabilitation zu verweisen. Wichtig ist, dass alle in Frage kommenden Möglichkeiten im BEM-Verfahren besprochen wurden. Ob und wie sie angewendet werden können, hängt vom Einzelfall ab.
Betriebliches Eingiederungsmanagent ist Teil des BGM.